ℹ️ kurz und knapp

Einleitung

Die 15 Elemente des betrieblichen Arbeitsschutzes wurden durch die Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) in der “Leitlinie Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes” definiert. Sie umfassen folgende Bereiche:

  1. Verantwortung und Aufgabenübertragung (Pflichtenübertragung)
  2. Überwachung der Einhaltung der übertragenen Pflichten und Kontrolle der Aufgabenerledigung (Pflichtenübertragung)
  3. Erfüllung der Organisationspflichten aus dem ASiG (betriebsärztliche und sicherheitstechnische (BuS) Betreuung)
  4. Sicherstellung notwendiger Qualifikationen für den Arbeitsschutz bei Führungskräften, Funktionsträgern und Beschäftigten mit bestimmten Aufgaben (Qualifikation im Arbeitsschutz )
  5. Organisation der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungsbeurteilung (GBU))
  6. Geeignete Regelungen für die Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen (Unterweisung)
  7. Umgang mit behördlichen Auflagen (z. B. Genehmigungen, Erlaubnisse, Besichtigungsschreiben) (Umgang mit behördlichen Auflagen)
  8. Handhabung des Vorschriften- und Regelwerks, insbesondere bei Änderungen (Regelwerke und rechtliche Grundlagen)
  9. Einbeziehung der besonderen Funktionsträger (Beauftrage und besondere Funktionsträger)
  10. Kommunikation des Arbeitsschutzes (Kommunikation des Arbeitsschutzes)
  11. Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge (arbeitsmedizinische Vorsorge)
  12. Regelungen zur Planung und Beschaffung (Planung und Beschaffung)
  13. Information und Einbindung von Fremdfirmen (Fremdfirmenkoordination)
  14. Integration von zeitlich befristet Beschäftigten (z. B. Zeitarbeitnehmer, Praktikanten) (Integration von zeitlich befristeten Beschäftigten )
  15. Organisation von Notfallmaßnahmen/Erste Hilfe (Organisation von Notfallmaßnahmen/Erste Hilfe )