ℹ️ kurz und knapp
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Einleitung
Die 15 Elemente des betrieblichen Arbeitsschutzes wurden durch die Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) in der “Leitlinie Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes” definiert. Sie umfassen folgende Bereiche:
- Verantwortung und Aufgabenübertragung (Pflichtenübertragung)
- Überwachung der Einhaltung der übertragenen Pflichten und Kontrolle der Aufgabenerledigung (Pflichtenübertragung)
- Erfüllung der Organisationspflichten aus dem ASiG (betriebsärztliche und sicherheitstechnische (BuS) Betreuung)
- Sicherstellung notwendiger Qualifikationen für den Arbeitsschutz bei Führungskräften, Funktionsträgern und Beschäftigten mit bestimmten Aufgaben (Qualifikation im Arbeitsschutz )
- Organisation der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungsbeurteilung (GBU))
- Geeignete Regelungen für die Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen (Unterweisung)
- Umgang mit behördlichen Auflagen (z. B. Genehmigungen, Erlaubnisse, Besichtigungsschreiben) (Umgang mit behördlichen Auflagen)
- Handhabung des Vorschriften- und Regelwerks, insbesondere bei Änderungen (Regelwerke und rechtliche Grundlagen)
- Einbeziehung der besonderen Funktionsträger (Beauftrage und besondere Funktionsträger)
- Kommunikation des Arbeitsschutzes (Kommunikation des Arbeitsschutzes)
- Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge (arbeitsmedizinische Vorsorge)
- Regelungen zur Planung und Beschaffung (Planung und Beschaffung)
- Information und Einbindung von Fremdfirmen (Fremdfirmenkoordination)
- Integration von zeitlich befristet Beschäftigten (z. B. Zeitarbeitnehmer, Praktikanten) (Integration von zeitlich befristeten Beschäftigten )
- Organisation von Notfallmaßnahmen/Erste Hilfe (Organisation von Notfallmaßnahmen/Erste Hilfe )