Die staatlichen Aufsichtsbehörden für den Arbeitsschutz (Gewerbeaufsicht, Amt für Arbeitsschutz, Umweltamt, etc.) sind neben der Überwachung des betrieblichen Arbeit- und Gesundheitsschutzes zuständig für den sozialen Arbeitsschutz (Arbeitszeit, Mutterschutz, etc.) sowie für den Umwelt- und Immissionsschutz. Neben den Beschäftigten in Betrieben liegt der Fokus der staatlichen Aufsichtsbehörden auch auf der breiten Öffentlichkeit.
Die Gewerbeaufsicht ist eine Aufsichtsbehörde, die für die Überwachung der Rechtsnormen des Gewerberechts sowie des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes zuständig ist. Sie darf nicht verwechselt werden mit den Ordnungsämtern oder dem Gewerbeamt.
Die Funktion der Gewerbeaufsicht wird durch Gewerbeaufsichtsämter (oder regional auch Amt für Arbeitsschutz oder Umweltamt) wahrgenommen, die als Teil der staatlichen Wirtschaftsüberwachung die Einhaltung gewerberechtlicher und anderer Vorschriften kontrollieren. Zu den anderen Vorschriften gehören unter anderem der Jugendschutz, Mutterschutz, das Arbeitszeitgesetz und das Ladenschlussgesetz.
Die ebenfalls auf dem Feld der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Gesundheitsschutzes tätigen Unfallversicherungsträger befassen sich vorrangig mit den Belangen der bei ihnen versicherten Arbeitnehmer und deren Arbeitsbedingungen. Demgegenüber erfasst das Arbeitsgebiet der Gewerbeaufsicht darüber hinaus den Schutz der breiten Öffentlichkeit.
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gesetzliche Unfallversicherung und Unfallversicherungsträger (UVT)
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